Auskunft zum Stand oder dem Ergebnis des Verfahrens

Beim berufsrechtlichen Verfahren handelt es sich um ein kammerinternes Disziplinarverfahren. Die oder der Beschwerdeführende ist im Rechtssinne keine Beteiligte bzw. kein Beteiligter des Verfahrens. Deshalb können wir Sie über den Verlauf und ggf. hier eingeleitete Maßnahmen nicht unterrichten. Gleichwohl informieren wir Sie nach unserer abschließenden Bewertung über das Prüfungsergebnis. Unser Verfahren kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, insofern bitten wir Sie um etwas Geduld. Wir kommen automatisch wieder auf Sie zu.