Beschwerde- und Schlichtungsverfahren der Ärztekammer Hamburg

Die Einhaltung der meisten Berufspflichten wird von der Ärztekammer Hamburg im Rahmen des berufsrechtlichen Disziplinarverfahrens überprüft. Daneben gibt es noch das Schlichtungsverfahren und das gebührenrechtliche Verfahren.

Berufsrechtliches Disziplinarverfahren: Prüfung bei vermuteter Verletzung ärztlicher Berufspflichten

Schlichtungsverfahren: Schlichtung im Fall von vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Prüfung eines Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruchs

Gebührenrechtliches Verfahren: Schlichtung im Fall von vermuteter fehlerhafter ärztlicher Privatabrechnung nach der GOÄ bzw. Prüfung der Angemessenheit einer Rechnung