Patientenbeschwerden - Berufsaufsicht der Ärztekammer Hamburg

Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist ein besonders sensibles Verhältnis. Hier kann es schnell einmal zu Missverständnissen in der Kommunikation, zu Unzufriedenheit bezüglich der Therapie oder auch zu Behandlungsfehlern kommen. Es gibt für Patientinnen und Patienten verschiedene Wege, sich über Ärztinnen / Ärzte oder ärztliches Handeln zu beschweren.  

Welchen Patientenbeschwerden kann die Ärztekammer Hamburg nachgehen?

Die Ärztekammer Hamburg führt die Berufsaufsicht über die in Hamburg tätigen Ärztinnen und Ärzte. Was das für Beschwerden von Patientinnen und Patienten bedeutet, lesen Sie auf der Folgeseite.

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Welche Beschwerde- bzw. Schlichtungsverfahren gibt es bei der Ärztekammer Hamburg?

Bei der Ärztekammer Hamburg gibt es drei verschiedene Beschwerde- bzw. Schlichtungsverfahren. Diese befassen sich jeweils mit der Frage, ob eine Verletzung ärztlicher Berufspflichten (berufsrechtliches Disziplinarverfahren), ein Behandlungsfehler (Schlichtungsverfahren) oder eine fehlerhafte ärztliche Privatabrechnung, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt wurde (gebührenrechtliches Verfahren), vorliegt.

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Kann ich Auskunft zum Stand bzw. Ergebnis des Verfahrens erhalten?

Die Verfahren bei der Ärztekammer können einige Zeit in Anspruch nehmen. Für das berufsrechtliche Disziplinarverfahren finden Sie auf der nächsten Seite weitere Informationen.

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