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Referat
Berufsordnung - Beschwerdestelle
Das Referat Berufsordnung bearbeitet Beschwerden, insbesondere
Patientenbeschwerden über Hamburger Ärztinnen und Ärzte.
Die Mitteilung über Defizite aus Patientensicht kann
einen wichtigen Beitrag zur Veränderung des Verhaltens und
zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung und
Qualitätssicherung leisten.
Grundlage für die Beurteilung einer Beschwerde ist das ärztliche
Berufsrecht. Ärztliche Berufspflichten sind in der Berufsordnung
benannt. Sie stellen die
Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärzten gegenüber
Patienten, Kollegen und in der Öffentlichkeit dar. Mit der Festlegung
von Berufspflichten der Ärzte dient die Berufsordnung dem
Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu
fördern.
Weitere Ziele der Berufsordnung sind es, die Qualität der ärztlichen
Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten
und zu verbessern, die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu
wahren, berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges
Verhalten zu verhindern.
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, beachten Sie bitte auch die
unten stehenden Merkblätter bzw. Formulare. Dort finden Sie alle
wichtigen Informationen über das Vorgehen bei einer Beschwerde.
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